Anmerkungen zum Urheberrecht

Wichtiger Hinweis: Das Nachstehende ist keine Rechtsauskunft, sondern gibt meine persönliche Einschätzung der aktuellen Rechtslage in Deutschland wieder. Ich bin kein Anwalt; außerdem ändert sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung laufend. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, möge bitte dringend einen Rechtsanwalt konsultieren!

Warum gibt es keine kostenlose Noten aktueller Songs?

Wer Noten von neueren Stücken in Internet sucht, wird in der Regel nicht fündig, und wenn, dann nur auf „obskuren” Seiten. Der Grund liegt im deutschen Urheberrecht (andere Länder haben ähnliche Regeln), das Noten gleich dreifach schützt: Sowohl der Komponist als auch der Textdichter behalten ihr Urheberrecht bis 70 Jahre nach ihrem Tod. Üblicherweise ist dieses Recht an Firmen (Verlage, Musik-Labels) übertragen worden, die in der Regel bei Rechtsverletzungen keinen Spaß verstehen. Diese Regeln gelten übrigens auch für Liedertexte, aber anscheinend wird hier vieles von den Rechteinhabern toleriert, da dies wohl als kostenlose Werbung angesehen wird. Verlassen kann man sich freilich nicht darauf! Der dritte Schutz ist der Schutz eines gedruckten Werks, das ohne Einwilligung des Erzeugers nur zu eigenem Bedarf, oder durch Abschreiben kopiert werden darf; und zwar auch dann, wenn der Urheberrechtsschutz der Autoren schon erloschen ist.

Welche Noten darf man dann unbesorgt verwenden?

Wenn der oder die Urheber schon länger als 70 Jahre tot sind, oder wenn sie der Verwendung explizit zugestimmt haben. Die bloße Tatsache, dass man Noten herunterladen kann, reicht nicht aus!

Üblicherweise sollte bei den Internetseiten ein Vermerk zur erlaubten Verwendung stehen, wenn nicht, dann empfiehlt es sich, mit dem Inhaber der Seite Kontakt aufzunehmen.

Welche Einschränkungen sind bei herunterladbaren Noten üblich?

Oft keine: Der Inhaber der Seite hat gemeinfreie Stücke abgeschrieben und gibt sie uneingeschränkt weiter. Falls das nicht der Fall ist, kommt es gelegentlich vor, dass die Noten nur für bestimmte Einsatzzwecke freigegeben sind: für private Zwecke, für den Unterricht, für kirchliche Zwecke, usw. Hin und wieder möchte der Autor bei einer Verwendung informiert werden (was man natürlich tun sollte).

Was ist bei ausländischen Quellen zu beachten?

Urheberrechtsgesetze weichen im Ausland oft ab. Dies trifft speziell für in Nordamerika (Kanada/USA) gespeicherte Seiten zu. Daher kann es sein, dass dort legal Noten von Komponisten angeboten werden, die in Europa noch geschützt sind (Beispiel: Jean Sibelius).

Ganz genau genommen dürfte man solche Noten nicht herunterladen, da man sie dann verbotenerweise „importiert”. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber spätestens bei der Weiterverbreitung des Downloads hört der Spaß auf.

Ebenso kann es vorkommen, dass in ausländischen Quellen Lieder legal angeboten werden, die in Deutschland verboten sind (z.B. Nazi-Lieder). Dass man Derartiges nicht weiter verbreitet, versteht sich eigentlich von selbst.


Letzte Änderung: 12.11.2022
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